Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1. Abschluß des Reisevertrages

    Mit der Absendung des Buchungsformulars bietet der Kunde der MALDIVIAN GmbH, Am Honigbaum 1 b, 56316 Raubach - nachfolgend auch Reiseveranstalter genannt - den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
    Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Maldivian GmbH zustande. Der Kunde erhält die entsprechende schriftliche Bestätigung per Email!
    Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist.
    Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 7 Tagen nicht widerspricht.
2. Bezahlung
  • 2.1. Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von max. 10 % des Reisepreises pro Person fällig.
    Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

  • 2.2. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt (per Email) bzw. gegen Zahlung beim Veranstalter ausgehändigt. Ab 01.10.2006 erfolgt die Ausstellung der LTU Flugtickets ebenfalls als E-Tickets / Versand per Email. Papiertickets können gegen eine Service-Gebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Ticket bestellt werden.

  • 2.3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.

  • 2.4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich anfallenden Telefon- und Telefaxgebühren an den Kunden weiter zu belasten.

  • 2.5 Die An- bzw. Restzahlung für Pauschalarragements darf vor Reiseende nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist.
    MALDIVIAN GmbH ist bei tourVERS (Touristik-Versicherungs-Service) versichert.
    Der Sicherungsschein wird bei Buchung von Pauschalreisen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung als PDF Datei versand. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen tourVERS (Touristik-Versicherungs-Service).

  • 2.6 Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht vollständig bezahlt, wird MALDIVIAN GmbH von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.
3. Leistungen
  • 3.1. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich nach den Angaben unter http://www.maldivian.com und den hierauf bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
    Die allgemeinen Hinweise unter http://www.maldivian.com zu den Reisezielen, zu Einreisebestimmungen, zu den Hotels und Beförderungsmitteln und zur Preisberechnung gelten auch für Zusatzangebote der MALDIVIAN GmbH.

  • 3.2. Orts- bzw. Hotelbeschreibungen haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

  • 3.3. Soweit eine Reise unter http://www.maldivian.com nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug zum Zielflughafen und zurück gemäß gewähltem Angebot, Transfer vom Zielflughafen zum Hotel und zurück gemäß gewähltem Angebot, Unterbringung in der gewählten Belegung und Katergorie des gewählten Hotels oder für die gebuchte Kabinenkategorie, Verpflegung gemäß gewähltem Angebot, Verpflegung gemäß Aushang im Hotel.
    Beförderung von Reisegepäck (maximal 20 kg), sowie normales Handgepäck, sofern nicht behördliche Bestimmungen, z.B. aus Sicherheitsgründen, entgegenstehen.

  • 3.4. Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr, so werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
  • 4.1. Abweichungen und/oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und/oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Fluggesellschaft über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
    Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von zunächst nicht vorgesehenen Zwischenlandungen etc. bleiben vorbehalten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen des Flugplanes übernehmen wir keine Haftung. Findet im Einzelfall aus Flug technischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, der Rückflug dagegen in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Verpflegungsleistung.

  • 4.2. Darüber hinaus ist der Reiseveranstalter berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunft, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausgeschriebene Programm zu ändern. Der Veranstalter ist hierbei verpflichtet, sich um eine gleichwertige zu bemühen.

  • 4.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
    Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, erstattet MALDIVIAN GmbH die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.

  • 4.4. Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Reisevertragsabschluß, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Preisänderung vorzunehmen, wenn sie auf sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und Ähnliches) beruht; die Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände halten.
    Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des Reisepreises, ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt.
5. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden/Ersatzperson
  • Läßt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgeld von € 25,-- pro Person erhoben. Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Verpflegung, Reiseziel und Abflughafen) werden bis einschließlich dem 31. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgeld von € 25,-- pro Person berücksichtigt.
    Ab dem 30. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.
    Tritt der Kunde vom Reisevertag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann MALDIVIAN GmbH pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
    Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
    • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15 %
    • vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
    • vom 21. - 10. Tag vor Reiseantritt 75 %
    • vom 9. - 2. Tag vor Reiseantritt 90 %
    • ab 48 Stunden vor Reisebeginn 100 %
    des Reisepreises.

    MALDIVIAN GmbH kann einen höheren Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn MALDIVIAN GmbH hierfür einen Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass MALDIVIAN GmbH ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment, etc.) und tritt einer von den angemeldeten Reiseteilnehmern vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
    Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Eine Reiseversicherung der ERV kann direkt über Maldivian GmbH gebucht werden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  • Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Es bleibt dem Reisenden jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines, diesem entstandenen geringeren Schadens vorbehalten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
  • Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

    a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
    Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

    b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
    Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.

    c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
    Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat ( z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
    Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

  • 7.1. Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.
    Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne daß es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück.

    MALDIVIAN GmbH darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters
  • 8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
    Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für
    1. Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
    2. Zusammenstellung von Einzelleistungen
    3. Beschreibung der Leistungen unter http://maldivian.com.
    4. Bearbeitung der Reiseanmeldung
    5. Organisation, Reservierung und zur Verfügung Stellung gemäß Reisevertrag
    6. Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen
    7. Haftungsbeschränkung

  • 7.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung:
    Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

  • 8.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung:
    Die vertragliche Haftung von MALDIVIAN GmbH für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MALDVIAN GmbH für einem den Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    MALDIVIAN GmbH empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

  • 8.4 Deliktische Haftung
    Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen MALDIVIAN GmbH aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet MALDIVIAN GmbH bei Personenschäden bis € 75.000,- je Kunde und Reise.
    Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000,-. Liegt der Reisepreis über € 1.335,- ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

  • 8.5 Fremdleistungen
    MALDVIAN GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie Ausflüge, Sportveranstaltungen, sämtliche Tauchpakete für alle Inseln (auch wenn die Tauchpakete in einem Spezialangebot enthalten sind), etc. und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für Tauchpakete haftet der jeweilige Betreiber der Tauchbasis. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluß eines guten Reiseschutzes, das auch Tauchunfälle mit abdeckt (z.B. das RundumSorglos-Paket der ERV).

  • 8.6 Haftung des Luftfrachtführers
    Kommt MALDIVIAN GmbH die Stellung eines Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.

  • 8.7 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Der Veranstalter weist darauf hin, dass weder Boote noch Tauchgeräte noch eine Teilnahme an Tauchgängen durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer.
    Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit.

  • 8.8. Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

  • 8.9. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der Reiseveranstalter daher nicht ein.

  • 8.10. Verjährung: Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
  • 9.1. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.

  • 9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Dieser sichert zu, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
    Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.
10. Ausschluß von Ansprüchen
  • Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
  • Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
    Achten Sie bitte darauf, daß Ihr Reisepaß, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit 6 Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus.
    Bitte überprüfen Sie kurz vor Ihrer Reise ob sich Impfbestimmungen geändert haben.
12. Versicherungen
  • Der Abschluß einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln.
13. Sport- und Tauchkurse
  • Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluß ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.
    Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, daß Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  • 14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • 14.2. Über die unter http://maldivian.com Ausschreibungen des Veranstalters hinausgehende Zusagen an die Reiseteilnehmer sind unwirksam.
15. Allgemeines
  • 15.1 Alle Angaben unter http://maldivian.com entsprechen dem aktuellen Stand.

  • 15.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

  • 15.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.

  • 15.4 Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt

  • 15.5 Tritt MALDIVIAN GmbH nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.
16. Gerichtsstand
  • Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
    Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    In diesen Fällen, ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

17. Sonstiges

    Maldivian® ist ein eingetragenes Markenzeichen.
    Die Maldivian GmbH ist beim AG Neuwied registriert unter der Nr. 3HRB4137 - durch die Neuregelung der Amtsgerichtsbezirke: Eintragung beim Amtsgericht Montabaur HR B 14137.



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